möglichkeiten ZUR FinanzierunG für Schulen
Damit die Anschaffung für Schulen möglichst einfach ist, haben wir die wichtigsten realistischen und tatsächlich nutzbaren Finanzierungswege zusammengestellt — bundesweit gültig und auf schulische Entscheidungsstrukturen abgestimmt.
Finanzierung über das Startchancen-Programm
Für teilnehmende Schulen: Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik. Über zehn Jahre erhalten rund 4.000 Schulen bundesweit zusätzliche Mittel. Für Schulen, die am Programm teilnehmen, kommen zwei Fördersäulen infrage:
Säule I – Investitionsmittel
Diese Gelder dienen der Verbesserung der Lernumgebung und schulischen Infrastruktur.
LOCKSTA ist förderfähig, weil es:
- eine lernförderliche Umgebung schafft
- digitale Ablenkung physisch begrenzt
- die Unterrichtsdisziplin strukturell stärkt
- in das schulische Medien- und Präventionskonzept eingebettet werden kann
Geeignet für:
- größere Anschaffungen (jahrgangsübergreifend oder ganze Schule)
- dauerhafte Ausstattung
- kommunale Trägerprojekte
Säule II – Chancenbudget
Viele Schulen können über das Chancenbudget weitgehend selbstständig entscheiden.
LOCKSTA passt zur Säule II, weil es:
- Basiskompetenzen (Aufmerksamkeit, Selbstregulation) stärkt
- soziales Miteinander fördert
- präventiv gegen Cybermobbing wirkt
- Unterrichtszeit zurückgewinnt
Geeignet für:
- Klassensätze
- Jahrgangsstufen
- Ergänzung bestehender Präventionskonzepte
Finanzierung über den Schulträger (Stadt, Kreis, Kommune)
Auch unabhängig vom Startchancen-Programm können Schulträger Mittel bereitstellen. LOCKSTA lässt sich in folgende Budgetarten einordnen:
Haushaltsmittel für Ausstattung / Schulbetrieb
Viele Kommunen haben jährliche Budgets für:
- Unterrichtshilfsmittel
- Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen
- pädagogische Ausstattung
- Maßnahmen der Unterrichtsqualität
LOCKSTA kann hier als „Ausstattung zur Sicherstellung eines störungsfreien Unterrichts“ eingeordnet werden.
Medien- und Präventionsbudgets
Immer mehr Kommunen fördern aktiv Maßnahmen zur:
- Medienprävention
- Gewaltprävention
- Cybermobbing-Bekämpfung
- Stärkung sozialer Kompetenzen
Da LOCKSTA ein technisch unterstützendes Präventionsinstrument ist, fällt es häufig in diese Förderfelder.
Kommunale Sonderprogramme, Schulentwicklungsprogramme
Viele Städte und Landkreise haben eigene Programme (z. B. „Bildungslandschaft XY“, „Schule 2030“, „Digitale Agenda“), die unmittelbar für Anschaffungen genutzt werden können.
Finanzierung aus dem Schuletat / Schulbudget
Fast jede Schule verfügt über einen eigenen Etat, der jährlich zur Verfügung steht.
Haushaltsmittel für Ausstattung / Schulbetrieb
Dazu gehören:
- Schulbudget nach Landesrecht (z. B. in NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern etc.)
- Mittel für pädagogische Projekte
- besondere schulische Veranstaltungen
- Schulprogrammmittel
- Präventions- und Fördergelder
- Gelder aus Unterstützungsvereinen (Elternvereine / Fördervereine)
Typische Verwendung:
- Anschaffung für eine oder mehrere Jahrgangsstufen
- Klassensätze
- Ergänzung bestehender Handyregelungen
Viele Schulleitungen entscheiden selbst oder gemeinsam mit der Schulkonferenz über diese Mittel.
Finanzierung über Fördervereine
Fördervereine sind einer der flexibelsten Wege für Schulen. Sie können LOCKSTA finanzieren, wenn:
- die Schulgemeinschaft das Konzept unterstützt
- der Verein die Mittel bereitstellt
- Spenden eingeworben werden
Vorteile:
- Schnell, unbürokratisch
- Auch bei geringen Beträgen effektiv
- Gut geeignet für Klassensätze (z. B. 25–30 Cases)
Viele Schulen nutzen diesen Weg, um neue Projekte vorzufinanzieren, bis der Träger später nachziehen kann.
Finanzierung über Eltern
In einigen Schulen ist auch eine Elternfinanzierung bzw. eine freiwillige Kostenbeteiligung möglich – rechtlich klar geregelt und in vielen Bundesländern ausdrücklich zulässig, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Freiwilligkeit (kein Kind darf ausgeschlossen werden)
- Transparenz über Zweck und Verwendung
- Pädagogische Begründung (z. B. Stärkung der Lernumgebung, Prävention, Umsetzung der Schulordnung)
Diese Option eignet sich besonders, wenn die Schule kurzfristig handeln möchte oder kein Zugriff auf Fördermittel, Schulträgerbudgets oder Startchancen-Mittel besteht.
Typische Modelle:
- Einmalige freiwillige Sammelaktion (z. B. 10–15 € pro Familie)
- Finanzierung über Elternrat/Elternpflegschaft
- Kombination mit Förderverein (Förderverein trägt Restbetrag)
In der Praxis funktioniert diese Variante gut, wenn die Schulgemeinschaft klar hinter dem Konzept steht und ein deutlicher pädagogischer Nutzen kommuniziert wird.
Warum LOCKSTA für Förderanträge gut geeignet ist
LOCKSTA ist eine pädagogisch begründbare, technische Maßnahme, die:
Unterrichtsstörungen reduziert
Fokus und Lernzeit stärkt
Medienprävention unterstützt
Konflikte und Cybermobbing mindert
Schulordnungen konsequent umsetzbar macht
Lehrkräfte entlastet
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Kurze Lieferzeiten - schnelle Umsetzung geförderter Maßnahmen
Wartungsfrei - keine Folgekosten oder technischen Abhängigkeiten
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